
Gültig ab 01.02.2007
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen zwischen dem Kunden und tomcam eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung sicherstellen und eindeutige Regeln und Plichten zwischen beiden Parteien aufstellen, die jedem Kunden bei Vertragsabschluss unbedingt klar sein müssen. D.h. der Kunde sollte diese AGB zuvor wirklich gelesen haben.
Sollte etwas unklar sein, scheuen Sie sich nicht uns darauf anzusprechen.
1. Geltung der Bedingungen
1.1 tomcam erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn tomcam in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.2 Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn tomcam sie schriftlich bestätigt.
1.3 Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von tomcam, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
1.4 tomcam kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von tomcam gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. tomcam weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.5 Den Volltext der AGB kann tomcam über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.
2.2 Der Vertrag über die Nutzung von tomcam-Diensten kommt spätestens mit der Freischaltung der tomcam-Dienste durch Übermittlung eines oder mehrerer Zugangsdaten wie Passwörter, Accountkennung oder Freischaltcodes, grundsätzlich aber mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch tomcam zustande. tomcam kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
2.3 Soweit tomcam sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von tomcam kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft, bzw. mit der Freischaltung der Dienste durch tomcam und werden jeweils für mindestens 1 Monat Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung. Abweichende Laufzeiten sind schriftlich dem Vertrag anzufügen.
3.2 Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
3.3 Die Kündigung muß tomcam, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mindestens 14 Tagen vor Ablauf der Nutzungsperiode, schriftlich zugehen, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.
3.4 Abweichend von anderen Vertragspunkten hat tomcam die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn:
(a) auf den Seiten des Kunden strafbare Inhalte wie Extremismus und Radikalismus in jeder Form, Aufruf und oder Anleitung zu Straftaten, vorsätzliche üble Nachrede, Pornographie, sowie alles was sonst in Wort, Bild und Ton dargestellt oder zum Download bereitgehalten wird und gegen geltendes Recht verstößt, abgelegt wird.
(b) sich auf den Seiten jegliche Art von erotischen Inhalten befindet. Dies gilt auch für Werbung die sich auf diesen Seiten befindet.
(c) sich Links auf Seiten befinden, die auf Seiten verweisen, die gegen Abs. 3.4 (a) bis (e) verstoßen.
(d) Das tomcam Asset Management System, bzw. tomcam-Dienste vorsätzlich mißbraucht werden zum Zwecke des Dateitausches von Urheberrechtlich geschützten Inhalten/Werken, in Form von Ton, Bild, Schrift oder Software.
(e) wissentlich Urheberrechtsverletzungen begangen werden unter Verwendung des tomcam Asset Management Systems.
4. Leistungsumfang
4.1 tomcam ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den im Leistungsumfang beschriebenen Leistungen.
4.2 Der Leistungsumfang beinhaltet HTML-Dienst, e-Mail, FTP-Zugang sowie von tomcam einzurichtende Dienste.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die tomcam-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) die tomcam - Dienste sachgerecht zu nutzen und dafür zu sorgen, dass eine unverhältnismäßige Bandbreitenbelastung unterbleibt.
(b) tomcam innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies schliesst die Übersendung von Änderungen der Rechnungsanschrift und Änderung der Kontoverbindung bei Teilnahme am Einzugsverfahren ein. Muß tomcam eine Adress-Recherche durchführen, kann eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25 erhoben werden.
(c) tomcam unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten.
(d) die Zugriffsmöglichkeiten auf die tomcam-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere darauf zu achten, daß keine strafbaren, pornographischen oder erotische Inhalte bereitgehalten werden.
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen.
(f) Audio- und Videofiles, sowie Software die zum Download bereitgehalten werden, nicht ohne schriftliche Zustimmung von tomcam anzubieten. Diese Beschränkung gilt nicht bei root-Servern.
(g) tomcam erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
(h) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die tomcam durch die Überprüfung seiner Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
(i) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweiligen Tarifordnung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.
(j) tomcam entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(k) das Versenden von Massen - eMails insbesondere "SPAM" zu unterlassen.
(l) die ihm zur Verfügung gestellten eMailadressen nicht weiter zu verkaufen oder sonst Dritten nutzbar zu machen.
5.2 Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 5.1 Lit. (c) und (d) genannten Pflichten, ist tomcam sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5.3 Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 5.1 Lit. (a),(d), (f),(k) und (l) genannten Pflichten, ist tomcam berechtigt, statt einer pauschalen Abrechnung eine volumenorientierte Abrechnung vorzunehmen.
5.4 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
6. Nutzung durch Dritte
6.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der tomcam-Dienste durch Dritte ist gestattet.
6.2 Der Kunde muß diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einweisen.
6.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der tomcam-Dienste durch Dritte entstanden sind.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 tomcam stellt dem Kunden die im Grundvertrag vereinbarten Leistungen zu den in den entsprechenden genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich bzw. wie auf dem Vertrag gesondert festgelegt.
7.2 Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen.
7.3 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
7.4 Leistungs- und Kommunikationskosten (Telefon-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlußpunkt von tomcam sind vom Kunden zu tragen.
7.5 tomcam wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.
7.6 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschriebenen sein. Wird die Forderung durch ein Inkassounternehmen verwaltet, gelten die entsprechenden auf der Rechnung vermerkten Fristen. Bei Verzögerung ist tomcam berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr und Zinsen zu erheben.
7.7 tomcam ist berechtigt seine Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
8.1 Gegen Ansprüche von tomcam kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
8.2 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die tomcam die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom bzw. anderer Anbieter usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von tomcam oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten, hat tomcam auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige Verzögerungen berechtigen tomcam, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessene Anlaufzeit, hinauszuschieben.
8.3 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die tomcam Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
8.4 Bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von tomcam liegende Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn tomcam oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich die Ausfallzeit über mehr als einen Werktag erstreckt.
9. Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist tomcam oder Dritte berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen zu berechnen.
9.2 tomcam kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluß zu sperren, sobald ein Zahlungsverzug vorliegt und tomcam gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte bis zum Ende der Regellaufzeit zu zahlen.
9.3 tomcam ist berechtigt sobald ein Zahlungsverzug vorliegt eine vorläufige Sperrung zu veranlassen.
9.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt tomcam vorbehalten.
10. Verfügbarkeit der Dienste
10.1 tomcam bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. tomcam wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Eine Ausfallzeit beträgt jedoch nicht mehr als 10 Stunden pro Woche.
10.2 Bei längeren Ausfallzeiten erfolgt eine Gutschrift mit der nächsten Abrechnung. Die Gutschrift errechnet sich prozentual aus der Ausfallzeit im Verhältnis zur wöchtentlichen Erreichbarkeit (7 Tage à 24 Stunden ergibt 168 Stunden). Der Rechnungsbetrag wird um diesen Prozentsatz gekürzt.
10.3 Ausfälle, die nicht von tomcam zu vertreten sind, wie z.B. eines Backbones, fallen nicht unter diese Gewährleistung.
11. Geheimhaltung, Datenschutz
11.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart gelten die tomcam unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
11.2 Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß tomcam seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
11.3 Soweit sich tomcam Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist tomcam berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
11.4 tomcam steht dafür ein, daß alle Personen, die von tomcam mit der Abwicklung dieses Vertrags betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der tomcam-Dienste nicht für ihn oder Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
11.5 Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
12. Haftung und Haftungsbeschränkung
12.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsanschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber tomcam wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
12.2 tomcam haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen tomcam - Leistungen unterbleiben. tomcam haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
12.3 tomcam haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie die Informationen übermittelt.
12.4 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von tomcam-Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch tomcam,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch tomcam,
(d) durch das Unternehmen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens tomcam,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch tomcam nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im übrigen beschränkt sich die Haftung von tomcam für den Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
12.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die tomcam oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der tomcam-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
13. Zusätzliche Bestimmungen
13.1 Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne tomcam-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der tomcam für
(a) Produktlieferungen für kaufmännischen/-gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
13.2 Unter sonstige Aufträge fallen
(a) Hardwarelieferung
(b) Softwarelieferung
(c) Dienstleistungen mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.
14. Schlußbestimmungen
14.1 Erfüllungsort ist Ettlingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von tomcam.
14.2 Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an tomcam zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
14.4 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der tomcam-Kunden gebunden.
14.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
17. Schufa-Klausel
17.1 Der Kunde willigt ein, dass tomcam von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass tomcam an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
17.2 Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
18. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
18.1 tomcam räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
18.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
18.3 Die von tomcam zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
Sonderregeln für Domains, Webhosting, Shops, E-Mail
1. Vertragsverhältnis
1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. tomcam beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit tomcam nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TLD finden sich unter 1.2.
1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. tomcam weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
2.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.
2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern tomcam feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann tomcam das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
2.6 Alternativ steht tomcam bei Trafficüberschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.
2.7 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann tomcam den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann tomcam die Domain löschen lassen.
3. Reaktion von tomcam bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann tomcam die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann tomcam auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann tomcam das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann tomcam statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
3.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann tomcam die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.
3.5 Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von tomcam betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im tomcam Rechenzentrum liegen, kann tomcam die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.
3.6 tomcam kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
3.7 Der Entgeltanspruch von tomcam besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
4. E-Mail
4.1 tomcam behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
4.2 tomcam ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
5. Haftung der tomcam
Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an tomcam gezahlt hat.
6. Verfahren bei Vertragsbeendigung
6.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin C.
6.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann tomcam die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. tomcam weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
6.3 Alternativ kann tomcam die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
6.4 Beendet tomcam den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann tomcam nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
Sonderregeln für dedizierte Root Server und virtuelle Server
1. Administration und Benutzung
1.1 Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Adminitomcamrrechte. tomcam kann den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die tomcam zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
1.2 Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.
2. Reaktion von tomcam bei Gefährdungen
2.1 Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer 1 – oder hat tomcam aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann tomcam den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann tomcam das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
2.2 Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, oder hat tomcam aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann tomcam den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird.
2.3 tomcam weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DOS-Attacke wird. Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann tomcam das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für tomcam keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.
2.4 Werden über den Server Spam-Mails (Abschnitt II, Ziffer 2.4) versendet, kann tomcam den Server sperren.
2.5 Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt II, Ziffer 2 gelten entsprechend. tomcam kann in solchen Fällen Server entsprechend Abschnitt II, Ziffer 3 sperren oder kündigen.
3. Nutzungsüberlassung an Dritte
Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. tomcam kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Reseller-Vertrages voraus. Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist in jedem Fall untersagt.
4. Freistellung
Der Kunde ersetzt tomcam alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. tomcam informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
5. Haftung der tomcam
Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an tomcam gezahlt hat.
Sonderregeln für managed tomcam-System Server
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES
1.1 Ergänzend zu den Root-, Managed- und Virtual-Server AGB gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der tomcam.
tomcam stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem ausschließlich für den Kunden reservierten Server zur Verfügung. Ist Vertragsgegenstand ein Virtual-Server, so erhält der Kunde von tomcam Speicherplatz auf nicht für ihn ausschließlich bestimmter Server Hardware. Die dem Kunden eingeräumten Serverfunktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung stellt. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Nutzungsanteile an der CPU- und Arbeitsspeicherleistung besteht nicht. Ist Vertragsgegenstand ein Root-Server, so stellt tomcam dem Kunden Speicherplatz auf ausschließlich für den Kunden reservierter Server Hardware zur Verfügung.
1.2 tomcam ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers ans Netz zu ermöglichen.
1.3 tomcam ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang nochmals auf seine Pflicht zur Datensicherung gemäß Ziffer 4.6 hingewiesen.
2. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
tomcam ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
3. PREISE UND ZAHLUNG
3.1 Für tomcam WebHosting, ist bei Root-, Managed-, und Windows-Servern die nutzungsunabhängige Vergütung monatlich im Voraus zu zahlen. Die nutzungsabhängige Vergütung wird monatlich abgerechnet.
3.2 Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von tomcam erforderlich ist, erbringt tomcam diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, tomcam den zusätzlichen Support durch die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener Technikerstunde zu vergüten.
3.3 Der Mail-Support wird ohne zusätzliches Entgelt geleistet.
3.4 Wird bei einem Virtual Server das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist tomcam berechtigt, den Kunden auf den Virtual Server-Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. tomcam wird dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Ein Server mit Administrations-Rechten (nur bei Root-Servern) erfordert fundierte Vorkenntnisse zur Administration von Serversystemen. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. tomcam hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt des Servers zu bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang. Die Server-Angebote enthalten keine Sicherung durch externe Schutzsoftware. tomcam empfiehlt den Kunden dringend, dass der Kunde selbst zuverlässige Schutzsoftware (z.B. eine Firewall oder Virenschutzprogramme) installiert und ständig aktualisiert. Nicht oder nicht ausreichend gesicherte "offene" Server sind eine Einladung zur missbräuchlichen Nutzung durch Hacker! Sollte tomcam feststellen, dass der Server im erheblichen Maße missbräuchlich durch Dritte genutzt wird (z.B. im Zuge eines Hackerangriffes), ist tomcam berechtigt, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen. tomcam wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
4.2 Der Betrieb offener Mail-Relays oder ähnlichen Systemen, über die z.B. SPAM-Mails verbreitet werden können, berechtigt tomcam, den Server sofort vom Netz zu trennen. Der Kunde wird tomcam unverzüglich informieren, sobald er Anhaltspunkte dafür hat, dass Dritte unbefugt seinen Server nutzen. Im Übrigen verbleibt es bei der Regelung der Haftung gemäß Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.3 Es obliegt allein dem Kunden, die auf dem Server installierte Betriebs- und Anwendungssoftware zu aktualisieren. Der Kunde muss sich daher selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen ebenso selbständig sowie auf eigene Kosten und Gefahr durchführen.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen behält sich tomcam das Recht vor, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Programme so zu konfigurieren, dass sie bei einem Neustart der Hardware oder des Betriebssystems automatisch neu gestartet werden.
4.6 Der Kunde verpflichtet sich selbst um die Datensicherung zu kümmern oder hierzu tomcam kostenpflichtig zu beauftragen. tomcam kann für Schäden nicht haftbar gebracht werden, wenn der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich ist, also tomcam nicht explizit beauftragt wurde sich um die Datensicherung des Kunden zu kümmern.
DATENSCHUTZHINWEIS
tomcam erhebt, nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung des Kunden nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses sind in der Regel Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sowie Zugangskennungen des Nutzers erforderlich (Bestandsdaten). Diese Daten werden in der Regel in elektronischen Bestellformularen erhoben.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, daß zu einer Domainregistrierung die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten, in der Regel Name und Anschrift, an die entsprechenden nationalen und internationalen Registrierungsstellen und die Veröffentlichung in den von jedermann abrufbaren Whois-Datenbanken erforderlich ist. Für die Registrierung einer .de-Domain z.B. werden derzeit Namen und Anschriften des Domaininhabers, des administrativen und technischen Ansprechpartners sowie des Zonenverwalters und darüber hinaus Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters an die DENIC e.G., Frankfurt/Main, übermittelt und in der DENIC-Datenbank unter http://www.denic.de im Internet veröffentlicht. Nutzungsdaten, wie z.B. Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung bestimmter Teledienste durch einen Nutzer, bzw. Verbindungsdaten bei E-Mail-Diensten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und abzurechnen. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die Nutzer-IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfasst.
Soweit die Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie längstens bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt. Werden die Daten zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen benötigt, sperrt tomcam die Daten.
Die anfallenden Verbindungszeiten des Internet Zugangs werden vom Betreiber des von tomcam genutzten Internet-Zugangsnetzes (Backbone) erfasst und an tomcam zu Abrechnungszwecken übermittelt.
tomcam darf Abrechnungsdaten an andere Diensteanbieter und Dritte übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich ist.
tomcam verwendet anonymisierte Informationen über die Nutzung von Telediensten (wie z.B. Alter, Geschlecht, besuchte Website) zur Bewertung, Verbesserung und Vermarktung von Telediensten. Die Informationen werden anonym gespeichert und lassen keinen Rückschluss auf einen einzelnen Nutzer zu.
tomcam kann hierfür auch sogenannte Cookies einsetzen, kleine Textdateien, die auf dem Rechner des Nutzers gespeichert werden, sofern dessen Browser-Einstellungen dies erlauben. Die Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich eine anonyme, automatisch generierte, zufällige Zahl. Eine persönliche Identifikation des Nutzers ist anhand der Cookies nicht möglich.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist tomcam berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, verarbeiten und nutzen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von rechtswidrigen Inanspruchnahmen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Nutzer erforderlich sind. Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, ist tomcam berechtigt, zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen und Fehlern an unseren Serveranlagen die Bestands- und Verbindungsdaten der Beteiligten zu erheben, verarbeiten und zu nutzen.
Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist tomcam berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. tomcam erteilt dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.